Übernahme statt Übergabe: Eine literaturbasierte Begründung für mehr Verantwortung für Inklusion an Hochschulen (Raum 4 - Slot 2a)
18.02.2026 , Raum 4 (GW2 A1110)


Abstract Einzelbeitrag

Übernahme statt Übergabe: Eine literaturbasierte Begründung für mehr Verantwortung für Inklusion an Hochschulen

Flächendeckende Inklusion an Hochschulen ist in Deutschland noch nicht erreicht. Zwischen einer beworbenen inklusiven Hochschullehre und gelebter inklusiver Praxis herrschen große Unterschiede (Engels, 2022), obwohl nicht nur eine Pflicht für den inklusiven Zugang zu (Hochschul-) Bildung besteht (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2018), sondern auch gut erforscht ist, welche motivationalen Faktoren positiv auf die Gestaltung inklusiver Lehre wirken und vor welche Herausforderungen und Hindernisse Lehrbeauftragte gestellt werden (Engels, 2023).

Aktuelle Forschung zur Diskrepanz zwischen dem inklusiven Anforderungsprofil einschlägiger Berufsbilder (hier Lehrkräften am Berufskolleg) und der Betrachtung inklusiver Inhalte in Prüfungsordnungen zeigt, dass hier Potenzial zur Konkretisierung und Intensivierung inklusiver Inhalte liegt (Happ, 2025/2026). Auch die Betrachtung kostenloser freiwilliger Fort- und Weiterbildungsangebote für alle Mitarbeiter*innen an den Hochschulen bringt sogar hochschulübergreifend vielversprechende Ergebnisse hervor (Zentrale Hochschulverwaltung, 2025).

Es stellen sich also gut begründet die Fragen, welche Stellschrauben Hochschulen zur aktiven Gestaltung haben und weshalb eben diese Handlungs- und Entscheidungsräume bislang noch nicht den erhofften Erfolg bringen.

Der mit diesen forschungsleitenden Fragen anvisierte Beitrag zur Inklusionsforschung an Hochschulen zielt darauf ab, die aktuelle Verantwortungsübergabe von Hochschulen an ihre Lehrbeauftragten in Bezug auf inklusive Lehre kritisch zu hinterfragen und einen durchaus kontroversen Ansatz zu präsentieren: Hochschulen als Handlungs- und Entscheidungsorgane gehen aktuell ihrer Pflicht, einen inklusiven Zugang zu Bildung zu ermöglichen, nicht ausreichend nach.

Um die aufgestellte These zu fundieren, wird zunächst der aktuelle Forschungsstand in Bezug auf inklusive Lehre dargestellt und systematisch aufgezeigt, in welchen Bereichen Handlungsspielraum für die aktive Verantwortungsübernahme vorhanden ist, bevor insbesondere der Aspekt der Haltung von Hochschule und Lehrbeauftragten in Bezug auf Inklusion hervorgehoben wird.

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Presentation of theoretical or conceptual contributions, Systematic reviews or literature analyses

Literatur

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. (2018). UN-Behindertenrechtskonvention, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Die amtliche, gemeinsame Übersetzung von Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf. Zuletzt aufgerufen am 12.09.2025. Zur Verfügung gestellt durch das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Engels, V. in Studierendenwerk. (2022). Inklusiv Studieren – Studieren mit Behinderung. Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung. Bundesministerium für Bildung und Forschung. https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Studieren_mit_Behinderung/Online_Bibliothek/40-jahre-ibs_final.pdf, zuletzt aufgerufen am 12.09.2025.

Engels, V. (2023) Eine Hochschule für Alle? Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am Beispiel einer Good-Practice-Hochschule in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung (digitaler) Barrierefreiheit in der Hochschullehre. Heidenberger Inspirations for Innovative Teaching. https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/hint/article/view/101935/96919, zuletzt aufgerufen am 12.09.2025.

Happ, S. (2025/2026). Qualifikationsanforderung: Inklusion – Passungsprobleme zwischen Kompetenzen und Anforderungsprofil. (derzeit unveröffentlicht, im Reviewverfahren des k:on Journal der Universität zu Köln, Ausgabe 10/2026)

Zentrale Hochschulverwaltung. (2025, fortlaufend aktualisiert). Fort- und Weiterbildung an der Universität Paderborn. Universität Paderborn. https://www.uni-paderborn.de/zv/4-5/personalentwicklung/fort-und-weiterbildung, zuletzt aufgerufen am 12.09.2025.

Zurzeit bin ich wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Evaluationsforschung der Universität Paderborn und betreue außerdem das Programm "Studieren vor dem Abi in den Wirtschaftswissenschaften".
Mein Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich der Inklusionsforschung und Lehrer*innenbildung, wobei ein großes Forschungsinteresse auch der persönlichen Entwicklung und Reflexion gilt.
Seit dem 01.10.2025 bin ich als Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn eingesetzt.

Prof. Dr. Marc Beutner ist Inhaber des Lehrstuhls Wirtschaftspädagogik II an der Universität Paderborn. Forschungsschwerpunkte sind berufliche Bildung, digitale Medien, eLearning und mLearning, Inclusion in Schule, Hochschule und Betrieben, curriculare Designs und didaktiche Ausgestaltung sowie internationale und speziell europäische Bildung.
Prof. Dr. Marc Beutner holds the Chair of Business and Human Resource Education II at the University of Paderborn. His research focuses on vocational education, digital media, eLearning and mLearning, inclusion in schools, universities and businesses, curriculum design and didactic development, as well as international and especially European education.